Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.03.2022I. Allgemeines
1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Werkverträge der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Angebote, Kauf- und Werkverträge zwischen den Vertragsparteien. Eine gesonderte Anerkennung abweichender Bedingungen tritt nur ein, wenn die die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Der Umfang jeder Leistung richtet sich ausschließlich nach den Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist die Grundlage der gesamten Geschäftsabwicklung. Bei jeder Änderung des Umfanges erfolgt entweder eine aktualisierte Auftragsbestätigung oder eine diesbezügliche schriftliche Nachtragsvereinbarung. Alle mündlichen Nebenabreden und eventuell nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
3. Die auf der Homepage der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewicht- sowie Maß- und Leistungsbeschreibungen oder erstellte Muster sind nur ungefähre Annäherungswerte, soweit diese nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.
4. Die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller ist an ihr Angebot zeitlich im Rahmen der genannten Frist gebunden, soweit nicht anderweitige Abreden getroffen werden. Die vom Vertragspartner abgegebene und unterzeichnete Bestellung / Auftragserteilung ist ein bindendes Angebot gegenüber der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Auftragsbestätigung gemäß der Ziffer I. 2. erteilt wird und dieser Auftragsbestätigung nicht unverzüglich vom Vertragspartner widersprochen wird.
5. Alle Unterlagen wie z. B. Zeichnungen, Entwürfe, 3-D Animationen, oder Pläne stellt die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller nur unter Wahrung von deren Eigentums- und Urheberrechten zur Verfügung. Eine Vervielfältigung oder eine Weitergabe an andere Dritte darf nur mit vorheriger Zustimmung der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller erfolgen. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese Unterlagen weder vom Vertragspartner noch von Dritten genutzt werden. Ferner werden diese nach Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 75,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen in Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus z. B. Versicherungsfällen wird nach Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 75,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7. Alle verwendeten Formulierung für z. B. Vertragspartner sind in geschlechtsneutraler Verwendung m/w/d zu verstehen.
II. Preisangaben, Rechnungserteilung und Zahlungsbedingungen
1. Ausschlaggebend sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller genannten Preise, ergänzungsweise die in der Nachtragsvereinbarung. Alle Preise werden sich in Verbindung mit der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2. Die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller behält sich das Recht vor, die Preise in dem Rahmen zu verändern, wie sich nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen bei Lohnkosten, oder Materialpreisänderungen wie z. B. bei Holz, Granit, Beton, Pflastersteinen, Pflanzen, Rasensamen (Aufzählung beispielhaft) , oder Energie wie z. B. Strom oder Diesel, eintreten. Dies wird Fa. Gartengestaltung Matthias Müller auf Verlangen nachweisen.
3. Der Vertragspartner zahlt bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung/Abschlagszahlung für die zu liefernden Materialien in Höhe von mind. 20 % des Netto-Auftragswertes, zahlbar innerhalb von 8 Tagen, bzw. innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Weitere 40% werden bei Baubeginn bzw. Beginn der Ausführung der Arbeiten fällig, sowie weitere Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt bis zu 90 % des Netto-Auftragswertes können folgen. Hier gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
4. Die Rechnung kann per Post, per Telefax oder in elektronischer Form erfolgen. Eine solche Rechnung kann eine Vorauszahlungsrechnung, eine Abschlagsrechnung oder eine Endabrechnung sein.
5. Die Fälligkeit der Rechnungsforderung ergibt sich aus der Rechnung. Soweit die Fälligkeit nicht eingehalten wird, verlangt die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Rechnungsforderungen im Eigentum der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller.
2. Werden Abschlagszahlungen nicht verlangt, oder sind noch nicht erfolgt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von der Fa. Matthias Müller Gartengestaltung. Bei Eigentumserwerb des Kunden durch Einbau oder Vermischung steht das Miteigentum an dem Zubehör und allen verwendeten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Fa. Matthias Müller Gartengestaltung zu. Ebenso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Abschlags- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
3. Im Falle der Be- oder Verarbeitung vom Vertragspartner gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren oder Materialien ist die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller als Hersteller anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung das Eigentum an den Erzeugnissen.
IV. Leistungs- und Ausführungsfristen, Rücktritt
1. Leistungs- und Ausführungsfristen sowie Lieferfristen oder Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich bzw. annähernd, es sei denn, in der Auftragsbestätigung findet sich eine verbindliche Regelung. Teilleistungen und Teillieferungen sind Fa. Gartengestaltung Matthias Müller gestattet.
2. Maßgeblich ist hier auch, dass der Vertragspartner alle Verpflichtungen (wie z. B. Ermöglichen des Zugangs zur Baustelle; Übergabe erforderlicher Planunterlagen; Leistung von Vorauszahlungen) von dieser Seite erfüllt hat, ansonsten verlängern sich diese Fristen um den Zeitraum bis zur Erfüllung.
3. Die Verpflichtung der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller steht bei der Leistung bzw. Ausführung unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, es sei denn, dies ist von Fa. Gartengestaltung Matthias Müller selbst verschuldet.
4. Im Falle von höherer Gewalt, Epidemien oder Pandemien im Zusammenhang mit Krankheiten, mit Behörden abgestimmter Kurzarbeit, Streik, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen verlängern sich diese Fristen mindestens für die Dauer der Störung bzw. im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung wird Fa. Gartengestaltung Matthias Müller davon frei. In diesen Fällen kann der Vertragspartner keinen Schadensersatz geltend machen.
5. Tritt der Vertragspartner nach Vertragsabschluss und vor Ausführung der Arbeiten vom Vertrag zurück, so ist Fa. Gartengestaltung Matthias Müller berechtigt, 15% der Auftragssumme als Abstandssumme pauschal zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden tatsächlichen Schadens vorbehalten bleibt. Tritt der Vertragspartner nach Vertragsabschluss und während der Ausführung der Arbeiten vom Vertrag zurück, so ist Fa. Gartengestaltung Matthias Müller berechtigt, 20% der Auftragssumme als Abstandssumme pauschal zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden tatsächlichen Schadens vorbehalten bleibt. Im Falle von Sonderausführungen individueller Gestaltungen bzw. Materialverwendung ist Fa. Gartengestaltung Matthias Müller im letzteren Fall sogar berechtigt, 50% der Auftragssumme als Abstandssumme pauschal zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden tatsächlichen Schadens vorbehalten bleibt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Rücktritt zu einem geringeren Schaden geführt hat.
V. Baustelle
1. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung hat der Vertragspartner der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller alle erforderlichen Planunterlagen, behördlichen Genehmigungen, Leistungsauskünfte bezüglich Gas-. Wasser-, Strom-, Telefon- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Andernfalls wird die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller diese Unterlagen kostenpflichtig im Auftrag des Vertragspartners besorgen.
2. Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser) und Abstell- bzw. Lagerplätze (z. B. für Fahrzeuge, Arbeitsmittel, Material) werden vom Vertragspartner an der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit möglich.
3. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern an der Baustelle steht ausschließlich Fa. Gartengestaltung Matthias Müller zu.
4. Der Vertragspartner steht entweder zur Abstimmung der Arbeiten an der Baustelle zur Verfügung oder bevollmächtigt einen kompetenten Dritten. Auf die Regelungen der jeweils gültigen Arbeitsschutzgesetze und Baustellenverordnung wird ausdrücklich verwiesen.
VI. Abnahme, Gefahrübergang und Gewährleistung
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, nach Fertigstellung der Ausführung bzw. Lieferung von Materialien an einer Abnahme mitzuwirken. Über die Abnahme wird eine schriftliche Abnahmebescheinigung erstellt.
2. Der Inhalt der Abnahmebescheinigung ist bindend. Erkennbare Mängel sind aufzuführen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Vertragspartner über.
3. Die Gewährleistung regelt sich nach den gesetzlichen Regelungen.
4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind vom Vertragspartner beigestellte oder selbst beschaffte Materialien, oder Eigenleistungen des Vertragspartners oder Einwirkungen durch Arbeiten anderer Unternehmer an der Baustelle.
5. Naturprodukte und Muster von Materialien können in Formen und Farben, Bildern oder Mustern, oder im Hinblick z. B. auf eventuelle Ausblühungen oder Einschlüsse, innerhalb von Normen abweichen, ohne dass eine Verbindlichkeit vorliegt oder der Gebrauchswert oder die Güteeigenschaft gemindert ist. Diesbezüglich ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Eine Gewährleistung für das Anwachsen von gelieferten Pflanzen, Rollrasen oder Saatgut ist ausgeschlossen, insbesondere im Falle der fehlenden Mitwirkung des Vertragspartners bei erforderlichen Pflegetätigkeiten( z. B. Wässern; Düngen; Mähen; Unkraut entfernen). Eine Ausnahme stellt die Übertragung dieser Pflegetätigkeiten im Rahmen eines Pflegevertrages auf die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller dar.
VII. Haftung
1. Die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller haftet nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden bzw. Durchschnittsschäden gehaftet. Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. Mehraufwand oder entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.
3. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des menschlichen Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Fa. Gartengestaltung Matthias Müller beruhen.
4. Eine Haftung von Fa. Gartengestaltung Matthias Müller ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden auf Fälle von höherer Gewalt, Epidemien oder Pandemien im Zusammenhang mit Krankheiten, mit Behörden abgestimmter Kurzarbeit, Streik, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen beruht.
VIII. VOB/B
1. Soweit die Fa. Gartengestaltung Matthias Müller und der Vertragspartner ausdrücklich schriftlich die Geltung der jeweils gültigen VOB/B vereinbaren, gelten ausschließlich die Regelungen der VOB/B.
2. Der Inhalt der VOB/B ist dem Vertragspartner bekannt. Ansonsten erhält der Vertragspartner auf Anforderung eine Ausfertigung der VOB/B.
IX. Schlussbestimmungen
1. Die Vertragssprache ist Deutsch als anerkannte Amtssprache der EU, sowohl für die Auslegung von Texten als auch für die Vertragssprache an sich.
2. Es gilt im übrigen zu diesen Vertragsbedingungen deutsches Recht.
3. Es gilt für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich der Firmensitz der Fa. Gartengestaltung Matthias Müller als Erfüllungsort.
4. Sollten eine oder mehrere Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so gelten die übrigen Bestimmungen trotzdem. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, welche mit dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck übereinstimmt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.
5. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Verträgen bedürfen der Schriftform. Bei diversen schriftlichen Vereinbarungen sind die einzelnen Zusammenhänge zweifelsfrei darzustellen.